Der Unterschied zwischen BWA und GuV

BWA und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zeigen an oberster Stelle die Umsatzerlöse an, darunter die verschiedenen anderen Aufwands- und Ertragsarten sowie am Ende ein Gesamtergebnis: Gewinn oder Verlust.

Was also ist der Unterschied zwischen BWA und GuV? Und vor allem, warum erstellt man beides, wenn doch eigentlich die gleichen Informationen darin enthalten sind? Oder, wenn man ins Ausland schaut, warum haben andere Länder keine Betriebswirtschaftliche Auswertung, sondern begnügen sich mit der Gewinn- und Verlustrechnung (schon die Schweiz und Österreich kennen keine BWA)?

Gemeinsamkeiten von BWA und GuV

Aufwendungen und Erträge, also alle Geschäftsvorfälle, die das Unternehmen „ärmer oder reicher“ machen und damit den Gewinn verändern, sind Grundlage sowohl der Betriebswirtschaftlichen Auswertung als auch der Gewinn- und Verlustrechnung. Das heißt: Geschäftsvorfälle ohne Erfolgswirkung kommen in GuV und BWA nicht vor.

Das erklärt, warum Bestandskonten aus der Bilanz, etwa das Kassenkonto oder das Bankkonto, in beiden Auswertungen nicht enthalten sind (in einem vorigen Blopost wurden Aufwand und Ertrag erläutert, bei Bedarf bitte nochmals nachlesen).

Gemeinsam ist beiden auch der tabellarische Grundaufbau, bei dem in der obersten Zeile die Umsatzerlöse und am Ende das Gesamtergebnis ausgewiesen sind (Nicht-Kapitalgesellschaften können auch eine Kontoform bei der GuV wählen, aber wir gehen hier vom Normalfall der Staffelform aus, also einer tabellarischen Darstellung). Auch Zwischenergebnisse sind in beiden Auswertungen gegeben.

Beide also ermitteln in einer üblicherweise tabellarischen Struktur den Gewinn bzw. Verlust  und weisen die einzelnen Erfolgskomponenten aus. Trotz der Gemeinsamkeiten leitet sich aus der unternehmerischen Praxis ein Unterschied zwischen BWA und GuV ab.

Die BWA als Besonderheit

Dass man zusätzlich die BWA nutzt, hängt damit zusammen, dass die GuV gewisse Nachteile hat.

Zum einen ist sie gesetzlich geregelt und zum anderen richtet sie sich vornehmlich an Außenstehende: An Gläubiger, Investoren, Behörden und andere „Bilanzadressaten“. Somit ist sie an deren Bedürfnissen ausgerichtet. Diese sind:

  • Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen (Benachmarking)
  • strenge gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten
  • Kontinuität über mehrere Jahre hinweg
  • Einheitlichkeit

Dies erfüllt aber nicht unbedingt die betriebswirtschaftlichen Ansprüche, die die Geschäftsführung unterjährig an diese Ergebnisrechnung hat. Intern möchte man die Gliederung vielleicht betriebsspezifischer machen oder von strengen gesetzlichen Vorschriften abweichen, wenn man kaufmännisch eine andere Darstellung für sinnvoller hält.

Dazu kann die Aufnahme kalkulatorischer Kosten für den Unternehmerlohn gehören oder auch eine andere Zuordnung von T-Konten auf bestimmte BWA-Zeilen. Die Ergänzung um weitere Zwischenergebnisse ist möglich  oder die Aufnahme weitere Spalten rechts von den BWA-Posititionen. Mit einer BWA-Position ist die Aufwands- oder Ertragsart gemeint, die in der ersten Spalte einer jeden Zeile ausgewiesen ist, zum Beispiel „Umsatzerlöse“, „Materialverbrauch“, „Abschreibungen“ oder „Betriebsergebnis“.

Diese weitere Spalten rechts von den BWA-Positionen können dann Vormonats- oder Vorjahresergebnisse anzeigen oder kumulierte Werte aller Vormonate eine bestimmten Jahres bis zum aktuellen Monat oder auch Quartalsergebnisse. Auch Spalten mit Prozentwerten werden angezeigt, zum Beispiel der Prozentsatz der Personalaufwendungen an der Gesamtleistung. Dies aber nur als Ausblick, darauf gehe ich im Rahmen dieser Blogserie noch genauer ein.

Deshalb wurde die BWA als besser passendes internes Instrument zur Unternehmensführung  entwickelt. Diese Gepflogenheit ist also ein typisch deutsches Spezifikum. Die Unterschiede zur GuV besprechen wir im nächsten Blogpost.