Ab 2020 soll die Buchhaltungspflicht auf für Privathaushalte gelten. Das sieht ein entsprechender Entwurf von Bundessozialministerin Nahles vor.

Grund ist nach Angabe des Ministeriumssprechers die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Einkommens und Konsumgüterverbrauch bundesdeutscher Haushalte, um eine gerechte Anpassung der monatlichen Unterstützungsleistungen für Hartz IV Empfänger und andere Sozialtransferleistungen zu erreichen.

Politischer Hintergrund der Buchhaltungspflicht

Grundlage soll eine vereinfachte doppelte Buchführung sein, die auch eine Privatbilanz ermöglicht. Sozialverbände begrüßen die Initiative, befürchten aber datenschutzrechtliche Schwierigkeiten, eine Durchleuchtung der Haushalte und privater Lebensgewohnheiten dürfe es nicht geben.

Umfang der Buchführungspflicht für Privathaushalte

Grundsätzlich sind alle Belege zu erfassen, Ziel ist auch eine Reduzierung der Schwarzarbeit. Die Durchführung sieht Nahles als unproblematisch an, da im Rahmen der geplanten Abschaffung des Bargeldes und der zukünftigen elektronischen Belegverwaltung auch Laien die nötigen Auswertungen leicht erstellen können.

Negativliste und Ausnahmen

Grundsätzlich sind alle Belege zu erfassen und doppelt zu buchen. Die Belegerfassungspflicht soll  ab dem 7. Lebensjahr gelten, die Buchungspflicht obliegt dann den Erziehungsberechtigten. Vorläufig ausgenommen sind Obdachlose, chronisch Kranke und Sozialhilfeempfänger, da deren Konsumverhalten die tatsächlichen Konsumgewohnheiten der durchschnittlichen Haushalte verfälschen würde.

Wirtschaftsverbände begrüßen die Ankündigung

Insbesondere das so steigende Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge auch bei Privatpersonen und die Wachstumschancen buchhalterischer Berufsgruppen seien zu begrüßen. Gezielte Werbeaktionen auf Grundlage der detaillierten Verbrauchsdaten und eine bedarfsgerechte Produktions- und Werbeausrichtung seien zusätzliche Vorteile.
Die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten steht noch aus.