Maßnahme gegen Steuerhinterziehung

Die neuen EU-Richtlinie zur Abschaffung der doppelten zugunsten einer vierfachen Buchführung (VieBu) kommt: Sie soll am 01.04.2015 in Kraft treten. Vor allem der internationale Steuerbetrug soll damit erschwert werden. Die Dopplung der doppelten Buchführung erfolgt durch eine Erweiterung der T-Konten, indem Buchungssätze ergänzend reversiv – so die Fachbezeichnung aus der Richtlinie – eingetragen werden müssen. Gemeint ist der umgekehrte Eintrag der Buchungssätze. „Bank an Kasse“, um bei einem einfachen Beispiel zu bleiben, würde den zusätzlichen Buchungssatz „Kasse an Bank“ auslösen, wobei die Beträge mit einem Minuszeichen versehen werden müssen. Die Verrechnung der vierfachen Buchung beim Jahresabschluss muss somit Null ergeben, bei Abweichungen sind Unregelmäßigkeiten damit schneller zu erkennen.

Kritik und Zustimmung

Kritik kommt von den Unternehmensverbänden: Sie sehen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Softwarehersteller haben eine Verlängerung der Umsetzungsfrist beantragt, da die Umstellung in der kurzen Zeit nicht zu bewerkstelligen sei. Begrüßt wird die Maßnahme von der deutschen Steuergewerkschaft: Sie erhofft sich die Einstellung zusätzlicher Beamter, um die Maßnahmen umzusetzen.

Deutschland hat mit der Umsetzung schon begonnen, um als erste alle Auflagen zu erfüllen. Die Große Koalition bezeichnet die Initiative als alternativlos, die Umstellung der einfachen auf die doppelte Buchführung habe anno dazumal ebenfalls zu heftigem Widerstand geführt und doch sei sie heute ein allgemein anerkanntes und beliebtes Instrument. Studenten kurz vor ihren Abschlussprüfungen widersprachen dieser Einschätzung.

Stimmen aus der Wissenschaft

Studentenvertreter und Professoren hingegen halten die Richtlinie insgesamt für überzogen: Das Anpassen der Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sei bis dahin nicht zu schaffen, zudem wehrt man sich gegen die damit verbundenen neuen Prüfungsordnungen, denn Studenten sollen schon ab dem nächsten Jahr ihre Prüfungen nach dem neuen System ablegen.

Dementiert wurden Gerüchte, wonach die Dopplung der doppelten Buchführung in jeweils anderen Ländern durchgeführt werden solle. Alle europäischen Unternehmen müssten dann die reversiven Buchungen mit dem Buchhaltungsystem eine anderen Landes durchführen – die jeweils gegenseitige Kontrolle der ausländischen Behörden würden Missbrauchsmöglichkeiten weiter reduzieren. Die Gesamtaufsicht müsste dann der europäischen Zentralbank obliegen.

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